Wir, der Vorstand, die Trainer:innen, Sporthelfer:innen und Mitarbeitende des SV 1919 Teutonia-Riemke Handball e.V. („Verein“), leben den Ehrenkodex des LSB-NRW/DHB. Wir verpflichten uns hiermit, unsere Verhaltensregeln im Umgang mit den uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einzuhalten.

01 - Umgang miteinander

Wir behandeln alle Personen fair und nach möglichst gleichen, objektiven Maßstäben.

Wir respektieren ihre Würde, ihre individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, ihre Intimsphäre und ihre persönlichen Schamgrenzen. Wir äußern uns wertschätzend, beleidigen niemanden und nutzen keine sexistische Sprache, Gesten oder Symbole. Wir widersprechen, wenn andere es tun. Komplimente bezüglich der sexuellen Attraktivität sind grundsätzlich inakzeptabel und niemals zu entschuldigen. Beleidigende, rassistische und diskriminierende Äußerungen sind zu unterlassen.

Wir üben keine Gewalt aus, weder körperlich noch seelisch oder sexualisiert.

Wir achten auf eine gewaltfreie Kommunikation.

02 - Hinsehen und Ansprechen

Wir vertuschen nichts und wollen eine offene Fehlerkultur im Verein leben.

Wir kommunizieren (auch wenn wir selbst nicht unmittelbar betroffen sind) Verdachtsmomente und Verstöße gegen diese Verhaltensregeln an die vom Verein benannten Ansprechpersonen. Wir bieten Betroffenen Hilfe an. Die Ansprechpersonen respektieren die Wünsche von Betroffenen im weiteren Umgang mit Verstößen.

03 - Körperliche Kontakte

Wir vermeiden Körperkontakte, wenn möglich.

Körperliche Kontakte zu unseren Spieler:innen, z.B. Ermunterung, Gratulation oder Trösten, dürfen das pädagogisch sinnvolle und rechtlich erlaubte Maß nicht überschreiten. Auch erlaubte körperliche Kontakte sind sofort einzustellen, wenn das Kind oder eine andere Person dies nicht wünscht. Letzteres gilt auch unter den Sportler:innen.

Die Methoden der Hilfestellung sind sportfachlich korrekt anzuwenden und werden im Vorfeld der Übung transparent mit den Sportler:innen kommuniziert.

04 - Vieraugengespräche

Besprechungssituationen gehören zu unserem Alltag und auch Vieraugengespräche können manchmal notwendig sein; diese finden entweder mit einer dritten Person statt oder in einem Bereich, der für alle zugänglich/sichtbar ist, z.B. in der Halle oder auf der Tribüne.

Situationen, in denen Trainer:innen (oder andere für den Verein handelnde Personen) alleine mit Spieler:innen im Kontakt sind, sollen verhindert werden.

05 - Geheimnisse, vertrauliche Informationen

Wir nutzen im Rahmen unserer Vereinstätigkeit zugänglich gemachte Kontaktmöglichkeiten (u.a. soziale Medien, private Telefonnummern, Messengerdienste, E-Mailadressen) nicht zum Aufbau privater Beziehungen zu Minderjährigen oder sonstigen besonders schutzbedürftigen Personen.

Trainer:innen, Sporthelfer:innen und Mitarbeitende teilen mit unseren Sportler:innen keine privaten Geheimnisse oder vertrauliche Informationen. Auch nicht in Chats, per E-Mail-Verkehr oder anderen Formen digitaler Kommunikation. Alle Absprachen/jegliche Kommunikation können/kann öffentlich gemacht werden.

06 - Dusch- und Umkleidesituationen

Trainer:innen, Sporthelfer:innen oder Mitarbeitende duschen getrennt von unseren Sportler:innen und halten sich nach Möglichkeit nicht mit ihnen allein in einem geschlossenen Raum auf (z.B. Umkleide, Dusche, WC). Kinder und Jugendliche dürfen nicht zum Duschen gezwungen werden.

Während des Umziehens sind Trainer:innen, Sporthelfer:innen und Mitarbeitende in der Umkleidekabine nicht anwesend, es sei denn, die Aufrechterhaltung der Ordnung erfordert dies. Umkleiden dürfen nur von den Personen genutzt werden, für die sie ausgewiesen sind (siehe z.B. Kabinenplan). Ist Hilfe erforderlich, können Betroffene die Personen auswählen, die ihnen helfen.

Beim Duschen oder in den Umkleiden wird nicht fotografiert oder gefilmt. Smartphones und Handys werden erst außerhalb der Umkleiden genutzt.

07 - Umgang mit Foto- und Videomaterial

Wir erstellen, teilen oder veröffentlichen Bild-, Video- oder Tonaufnahmen einzelner Personen oder kleiner Gruppen nur mit deren Einwilligung. Bei der Erstellung von Aufnahmen wird das Selbstbestimmungsrecht beachtet. Bei minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen ist darüber hinaus die Einwilligung der Personensorgeberechtigten einzuholen. Fotos oder Videos der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen werden in den sozialen Medien ausschließlich durch die Medienbeauftragten des Vereins veröffentlicht.

08 - Übungen, Spiele und Rituale

Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen. Niemand wird gedemütigt. Niemandem wird Angst gemacht.

Wir unterlassen Mutproben, Aufnahmerituale oder sonstige Rituale, die Personen entwürdigen, in Gefahr bringen oder bedrängen können.

09 - Mobbing

Mobbing und Cybermobbing werden nicht geduldet. Niemand wird peinlichen Situationen ausgesetzt, niemand wird lächerlich gemacht oder erniedrigt, auch nicht über soziale Medien. Niemand wird aus der Mannschaft ausgeschlossen. Trainer:innen, Sporthelfer:innen und Mitarbeitende verhalten sich als Vorbild. Lästern über andere Personen ist ein inakzeptables Verhalten.

10 - Verhalten im digitalen Raum

Wir unterlassen auf Social-Media öffentlich sichtbare Kommentare oder Likes auf Spieler:innen-Profilen oder auf Profilen von Personen, die zu uns in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, die zu einer unangemessenen Nähe, Bevorzugung oder Bloßstellung führen.

11 - Bevorzugungen

Niemand erhält eine unsachliche Bevorzugung oder Vergünstigung, z. B. das Versprechen von einer Nominierung, einem Stammplatz, der Entbindung von Mannschaftspflichten usw.

Wir machen keine privaten Geschenke an einzelne Personen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu uns stehen.

12 - Autofahrten

Wir vermeiden nach Möglichkeit Fahrgemeinschaften zu zweit und insbesondere dann, wenn ein hohes Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Beteiligten besteht. Trainer:innen sollen die Mitnahme von einzelnen Sportler:innen verhindern, indem ein Treffpunkt mit mehreren Sportler:innen vereinbart wird, wo diese gemeinsam abgeholt und im Anschluss auch wieder gemeinsam abgesetzt werden. Das Einverständnis ist im Vorfeld einzuholen.

13 - Übernachtungen

Trainer:innen, Sporthelfer:innen und Mitarbeitende übernachten nicht mit unseren Sportler:innen in gemeinsamen Zimmern. Vor dem Betreten der Zimmer der Sportler:innen, aber auch bei anderen Trainer:innen, Sporthelfer:innen und Mitarbeitenden, wird angeklopft und auf Erlaubnis gewartet. Trainer:innen, Sporthelfer:innen und Mitarbeitende vermeiden Situationen, in denen sie allein mit einer/m Sportler:in in einem Zimmer sind. Ist dies nicht zu vermeiden, werden die Türen geöffnet.

Ausnahmen bei Gruppenunterkünften (z. B. Übernachtung in einer Sporthalle anlässlich von Sportveranstaltungen) sind möglich. Bei Letzteren ist eine Betreuung durch mindestens zwei Mitarbeiter:innen sicherzustellen, diese schlafen getrennt von der Gruppe.

14 - Mitnahme in den Privatbereich von Trainer:innen, Sporthelfer:innen und Mitarbeitenden

Unsere Sportler:innen nehmen wir nicht in unseren Privatbereich, z. B. in unsere Wohnung, unser Haus, unseren Garten etc., mit, ohne dass nicht mindestens eine zweite erwachsene Person anwesend ist.

Maßnahmen mit Übernachtungen finden nicht in unserem Privatbereich statt.

15 - Keine sexuellen Beziehungen zwischen Trainer:innen und Mitarbeitenden und Jugendlichen unter 18 Jahren

Trainer:innen und Mitarbeitende bauen keine privaten Beziehungen zu Sportler:innen auf. Sie grenzen sich deutlich und transparent ab, wenn junge Sportler:innen für sie „schwärmen“ oder eine enge Beziehung eingehen möchten. Besteht oder entwickelt sich (dennoch) eine beidseitig einvernehmliche sexuelle Beziehung innerhalb der legitimen Altersgrenzen, ist dies direkt dem Vorstand offenzulegen.

16 - Transparenz im Handeln

Weichen Trainer:innen, Sporthelfer:innen oder Mitarbeitende von einer der Verhaltensregeln aus guten Gründen ab, ist dies im Vorfeld mit mindestens einer Ansprechperson oder Vorstandsmitglied abzusprechen.

Kommt es unbeabsichtigt zu einer Grenzverletzung im Umgang mit Sportler:innen, entschuldige ich mich unaufgefordert bei dem/der betroffenen Person. Gegebenenfalls bespreche ich das Thema mit einer Ansprechperson, auch um mich selbst vor ungerechtfertigten Verdächtigungen zu schützen.

Ich verpflichte mich mit Aufnahme meiner Tätigkeit zur Einhaltung dieser Verhaltensregeln zum Schutz der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und anderen Personen und ich kenne die Konsequenzen bei Nichteinhaltung.